ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung von Seminaren, Coachings und sämtliche Geschäftsverbindungen zwischen dem Kunden und der European Trading Academy AG (tradAc). Ausnahme sind Buchungen über unseren Onlineshop Tradingshop24, für die gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich die tradAc auch nicht teilweise irgendwelchen Bedingungen der Kunden. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Hierauf wird ihn die tradAc bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die tradAc absenden.

2. Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflicht

Die tradAc ist zur Verschwiegenheit über alle kunden bezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet. Wichtige Informationen über den Kunden darf die tradAc nur mit dessen Zustimmung weitergeben. Bei Veranstaltungen, die der Buchung eines Hotels oder ähnlichem bei einem Drittanbieter bedürfen, gilt die Zustimmung hiermit als erteilt. Die tradAc und ihre verbundenen Unternehmen nehmen Daten der Kunden in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird. Der Kunde erklärt sich mit der automatischen Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten im Rahmen der EDV einverstanden.

3. Haftung der tradAc; Mitverschulden des Kunden

Die tradAc haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtung hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regeln vor. Hat der Kunde durch sein eigenes schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die tradAc und der Kunde den Schaden zu tragen haben.

Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass tradAc einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, beschränkt sich die Haftung der tradAc auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten. Die tradAc haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Natur- und Kriegsereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

4. Forderungen des Kunden

Der Kunde kann gegen Forderungen der tradAc nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Recht und Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der tradAc gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Essen.

7. Dienstleistungen

Der Vertrag regelt die Erbringung von Schulungs – und Seminarleistungen im Umfang der zu der jeweiligen Veranstaltung gehörenden Beschreibung zwischen der European Trading Academy AG und dem Kunden.

8. Anmeldung

Die Angebote der Tradac im Internet stellen ein verbindliches Angebot an Sie dar, Seminare zu buchen.

Sie können ein oder mehrere Seminare online verbindlich buchen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons nehmen Sie dieses Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an. Alle Angebote der Tradac im Internet können auch schriftlich, per Mail oder fernmündlich gebucht werden. Bei Anmeldungen in Schriftform, per Mail oder Telefon erhält der Kunde von der tradAc eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 7 Werktagen.

Details zu den Veranstaltungen erhalten Sie zwei Wochen vor Beginn.

9. Teilnehmerzahl

Die Anzahl der Teilnehmer ist nach oben begrenzt. Bei Überschreiten der Obergrenze wird dem Teilnehmer ein Alternativtermin angeboten. Die Teilnehmerzahl nach unten ist ebenfalls begrenzt. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl ist tradAc berechtigt die Veranstaltung abzusagen. Ein Unterschreiten ist bei einer Teilnehmerzahl unter 6 Anmeldungen gegeben. tradAc hält sich aber das Recht vor, die Veranstaltung auch bei einer geringeren Teilnehmerzahl durchzuführen. Bei einer Absage hat tradAc dem Teilnehmer die Gebühren in bereits bezahlter Höhe zu erstatten, weitergehende Ansprüche der Teilnehmer werden hiermit ausgeschlossen.

10. Durchführung

Die Veranstaltungen werden wie geplant ausgeschrieben. TradAc hält sich jedoch das Recht vor, das Programm zu ändern. Dies bezieht sich insbesondere auf den Veranstaltungsort sowie Termin und Referent, aber auch auf Inhalte. Im Krankheitsfall des Referenten oder bei Höherer Gewalt kann ein adäquater Ersatz seitens tradAc gestellt werden, der Seminarort kann verlegt werden oder ein Ersatztermin kann gestellt werden. Ansprüche der Teilnehmer aus dem oben genannten werden hiermit ausgeschlossen.

11. Rücktritt

Bei Seminaren mit Unterbringung handelt es sich um Intensivseminare die nicht kurzfristig nachbesetzt werden können. Bei Stornierung des Seminars werden ab 10 Wochen vor Seminarbeginn 30 % Stornokosten berechnet, 6 Wochen vor Seminarbeginn 50% Stornokosten berechnet und 2 Wochen vor Seminarbeginn 100% Stornokosten berechnet. Es kann aber jederzeit eine Ersatzperson gestellt werden, eine Umbuchung ist hier Kostenfrei. Bei einer Stornierung kann das Seminar zu einem regulären Seminartermin nachgeholt werden, als Mehrkosten werden bei dieser Variante die der tradAc von dritten berechneten Stornokosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bei Seminaren ohne Unterbringung wird pauschal eine Stornierungsgebühr von 20% erhoben, ab zwei Wochen vor Seminarbeginn werden Strornogebühren von 30% berechnet. . Es kann aber jederzeit eine Ersatzperson gestellt werden, eine Umbuchung ist hier Kostenfrei. Bei einer Stornierung kann das Seminar zu einem regulären Seminartermin nachgeholt werden, als Mehrkosten werden bei dieser Variante die der TradAc von dritten berechneten Stornokosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

12. Schlussklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt.


IMPRESSUM

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